Reitergebote

Die 10 Reitergebote

1.:Das Pferd ist seinem Körper und Verhalten nach ein hochspezialisiertes Fluchttier, das zwar springen kann, aber lieber läuft. Es fühlt sich nur zusammen mit Artgenossen sicher.
2.:Das Pferd begreift den Menschen als Artgenossen, der ranghöherer, ranggleich oder rangniedriger sein kann aber als Feind. Als Lehrmeister muss der Mensch den Artgenossen ersetzen. Es ist dem Pferd angeboren, sich unterzuordnen.
3.:Der Mensch sei ranghöherer Artgenosse des Pferdes, aber nicht mit Gewalt sondern mit Hilfe des Verstandes. Wenn das Pferd unter menschlicher Einwirkung Fehler macht, dann nur, wenn es den Menschen nicht richtig verstanden hat.
4.:Um den Menschen verstehen zu können, muss das Pferd Vertrauen zu ihm haben. Vertrauen ist die Grundlage zum Verständnis.
5.:Verständigungsmittel zwischen Mensch und Pferd sind die Hilfen: Stimmhilfen, Berührungshilfen, Führungshilfen, Touchierhilfen, Gewichtshilfen und Futterbelohnung. Touchierhilfen seien niemals Prügel.
6.:Verstehen setzt die Gewöhnung an die Hilfen voraus. An unbekannte oder fremde Dinge muss sich das hochspezialisierte Fluchttier sinnvoll und langsam gewöhnen.
7.:Voraussetzung für Lernfähigkeit bei der Ausbildung ist der jeweilige Reifegrad von Körper und Verhalten des Pferdes. Überforderung des Organismus und des Lernvermögens bedeuten Rückschritt bei der Ausbildung.
8.:Die Übungen sollten täglich und in abwechselnder Reihenfolge durchgeführt werden. Sie sollen nur solange dauern, bis das Pferd begriffen hat. Abbrechen der Übung sei Belohnung für das Richtigmachen.
9.:Jegliche Arbeitsleistung des Pferdes wird nicht künstlich vom Menschen 
geschaffen, sondern aus natürlicher Anlage.
10.:Das Pferd ist nur dann in der Lage seine angeborenen Anlagen voll zu entwickeln, wenn es sich hinsichtlich seiner artgemäßen Lebensbedürfnissen mit der Umwelt, d.h. auch mit dem Menschen in Einklang befindet. Der Umgang mit dem Menschen soll für das Pferd Geborgenheit in allen Situationen bedeuten.

 

Die ethischen Grundsätze

1.   Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberster Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse, sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
8. Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

 

 

 

 Quelle: www.frybi.ch/pferde-abc.htm