Reitergebote
Die 10 Reitergebote
1.:Das Pferd ist seinem Körper und
Verhalten nach ein hochspezialisiertes Fluchttier, das zwar springen
kann, aber lieber läuft. Es fühlt sich nur zusammen mit Artgenossen
sicher.
2.:Das Pferd begreift den Menschen
als Artgenossen, der ranghöherer, ranggleich oder rangniedriger sein
kann aber als Feind. Als Lehrmeister muss der Mensch den Artgenossen
ersetzen. Es ist dem Pferd angeboren, sich unterzuordnen.
3.:Der Mensch sei ranghöherer
Artgenosse des Pferdes, aber nicht mit Gewalt sondern mit Hilfe des
Verstandes. Wenn das Pferd unter menschlicher Einwirkung Fehler macht, dann
nur, wenn es den Menschen nicht richtig verstanden hat.
4.:Um den Menschen verstehen zu
können, muss das Pferd Vertrauen zu ihm haben. Vertrauen ist die Grundlage
zum Verständnis.
5.:Verständigungsmittel zwischen
Mensch und Pferd sind die Hilfen: Stimmhilfen, Berührungshilfen,
Führungshilfen, Touchierhilfen, Gewichtshilfen und Futterbelohnung.
Touchierhilfen seien niemals Prügel.
6.:Verstehen setzt die Gewöhnung an
die Hilfen voraus. An unbekannte oder fremde Dinge muss sich das
hochspezialisierte Fluchttier sinnvoll und langsam gewöhnen.
7.:Voraussetzung für Lernfähigkeit
bei der Ausbildung ist der jeweilige Reifegrad von Körper und Verhalten des
Pferdes. Überforderung des Organismus und des Lernvermögens bedeuten
Rückschritt bei der Ausbildung.
8.:Die Übungen sollten täglich und
in abwechselnder Reihenfolge durchgeführt werden. Sie sollen nur solange
dauern, bis das Pferd begriffen hat. Abbrechen der Übung sei Belohnung für
das Richtigmachen.
9.:Jegliche Arbeitsleistung des
Pferdes wird nicht künstlich vom Menschen
geschaffen, sondern aus natürlicher Anlage.
10.:Das Pferd ist nur dann in der
Lage seine angeborenen Anlagen voll zu entwickeln, wenn es sich hinsichtlich
seiner artgemäßen Lebensbedürfnissen mit der Umwelt, d.h. auch mit dem
Menschen in Einklang befindet. Der Umgang mit dem Menschen soll für das Pferd
Geborgenheit in allen Situationen bedeuten.
Die ethischen Grundsätze
1.
Wer
auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung
für das ihm anvertraute Lebewesen.
2. Die Haltung des Pferdes muss
seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
3. Der physischen wie psychischen
Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberster
Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd
gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie
Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
5. Das Wissen um die Geschichte des
Pferdes, um seine Bedürfnisse, sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem
Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu
vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
6. Der Umgang mit dem Pferd hat
eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese
Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
7. Der Mensch, der gemeinsam mit
dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer
Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche
Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
8. Die Nutzung des Pferdes im
Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seinem Leistungsvermögen
und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des
Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte
Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
9.
Die
Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch
auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im
Sinne des Pferdes gerecht werden.
Quelle: www.frybi.ch/pferde-abc.htm
|